Am 7. Oktober 1949 nimmt der Deutsche Volkskongreß die Verfassung der DDR an.
Die Verfassung der DDR garantiert die Grundrechte der Bürger; neben individuellen Freiheitsrechten finden auch nähere Bestimmungen für die wirtschaftliche und soziale Ordnung ihren Platz. So sind in den Grundrechten das Recht auf Arbeit, Mitbestimmung am Arbeitsplatz, bezahlter Urlaub sowie Versorgung bei Krankheit und im Alter festgeschrieben.
Außerdem legt sie die Wirtschaftsordnung fest. Diese muß den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit entsprechen und allen Bürgern ein menschenwürdiges Dasein sichern. Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen bleibt gewährleistet, Genossenschaften sollen jedoch weiter ausgebaut werden.
Die gesetzgebende Gewalt der DDR liegt in der Zuständigkeit des nationalen Parlaments – der Volkskammer; die Länderkammer kann gegen die Gesetzesbeschlüsse Einspruch einlegen, ist aber nicht am Beschlussverfahren beteiligt.
Der Ministerpräsident bildet die Regierung. Er selbst wird von der stärksten Fraktion der Volkskammer benannt. Das Parlament bestätigt das Kabinett und das Regierungsprogramm. Der Ministerpräsident kann durch ein Misstrauensvotum der Volkskammer gestürzt werden, zugleich muss aber ein neuer Regierungschef benannt werden. Staatsoberhaupt der DDR ist der Präsident der Republik, der vorwiegend repräsentative Aufgaben hat.